Allgemeine Geschäftsbedingungen für Auftragnehmer

vom 20.03.2023

  1. Die GEVERKA Gesellschaft für Immobilien- u. Grundstücksverwaltung mbH ist als bevollmächtigte Immobilienverwaltung niemals Vertragspartei für Beauftragungen bezüglich der von ihr verwalteten Liegenschaften. Aufträge kommen immer ausschließlich zwischen Eigentümer und Auftragnehmer zustande.
  2. Für Beauftragungen zwischen Eigentümer und Auftragnehmer gelten die hier festgehaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, diesen gegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert.
  3. Das Zahlungsziel beträgt 4 Wochen nach Rechnungserhalt, sofern der Umfang der Arbeiten keine gemeinsame Abnahme erfordert.
  4. Ist eine Abnahme nach Umfang und Art der Leistungen notwendig, ist die Hausverwaltung über die voraussichtliche Fertigstellung der Arbeiten zur Terminvereinbarung zu informieren. Der Rechnungsempfang setzt ohne Abnahme keine Verzugsfristen in gang.
  5. Angebote über Euro 20.000 netto erfordern einen separaten Leistungsvertrag.
  6. Der Auftragnehmer haftet für eigene Handlungen sowie die der von ihm beauftragten Personen (auch Erfüllungsgehilfen) wie bei eigenem Verschulden. Die Haftung für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit kann nicht ausgeschlossen werden.