Unsere Leistungen für Mieter der GEVERKA

  • Sie sind bereits Mieter bei uns und haben Fragen zu Ihrem laufenden Mietverhältnis?
  • Sie haben Ihre Betriebs- und Heizkostenabrechnung für die vergangene Abrechnungsperiode noch nicht erhalten?
  • Sie möchten einen Mangel melden bzw. eine Schadensmeldung abgeben?

Damit Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet werden kann, nutzen Sie am besten bitte das folgende Kontaktformular für Mieter. Hier können Sie einfach und bequem alle Details auswählen und Ihre Fragen zu Ihrem Sachverhalt eingeben. Ihr Ansprechpartner bei der GEVERKA meldet sich dann umgehend bei Ihnen. Sofern wir Ihnen nicht selbst direkt weiterhelfen können, können wir Sie natürlich auch an den passenden Ansprechpartner weiter vermitteln.

Bei allgemeinen Fragen, informieren Sie sich doch einfach zunächst mithilfe unserer Liste der häufigsten Fragen und Antworten, auch „frequently asked questions“ oder kurz FAQ genannt. Die FAQ für Mieter finden Sie hier.

Außerdem haben wir für unsere Mieter hier einen Downloadbereich eingerichtet, wo Sie zum Beispiel einen blanko WBS-Antrag oder auch Erläuterungen zu der Betriebs- und Heizkostenabrechnung kostenlos herunterladen können. Zum Downloadbereich für Mieter gelangen Sie hier.

Sie haben ein spezielles Anliegen oder weitere Fragen zu Ihrem Mietverhältnis, dann können Sie auch direkt Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner bei der GEVERKA aufnehmen. Die Kontaktdaten Ihres persönlichen GEVERKA-Ansprechpartners finden Sie in Ihren schriftlichen Unterlagen oder E-Mails, die Sie von uns erhalten haben.

FAQ - Häufige Fragen unserer Mieter

FAQ Miete und Betriebskosten

Wie hoch ist meine Miete? Wie hoch sind meine Betriebskosten/Heizkosten? Welchen Betrag muss ich überweisen?
Im Fall einer Wohnraummiete setzt sich Ihre Miete aus den auf Seite 2 Ihres Mietvertrages aufgezählten Positionen zusammen zzgl./abzgl. Veränderungen im laufenden Mietverhältnis. Wenn Sie sich unsicher über den genauen Betrag Ihrer Gesamtmiete sind, schreiben Sie uns bitte hier.
Kann ich meine Miete oder Mietzahlung auf- oder abrunden?
Nein. Bitte zahlen Sie immer die vereinbarte Miete. In den Unterlagen, die Sie von uns erhalten haben (Mietvertrag, Dokumente per Post) finden Sie den genauen Betrag. Gerne können wir für Sie ein SEPA-Lastschriftmandat ausstellen, um die monatliche Zahlung für Sie zu vereinfachen. Bitte kontaktieren Sie uns hierzu über das Kontaktformular.
Wie beantrage ich ein SEPA-Lastschriftmandat?
Schreiben uns hierzu über das Kontaktformular unter Angabe der Bankverbindung, von welcher wir Ihre Miete abbuchen sollen. Wir senden Ihnen dann das unterschriftsreife SEPA-Mandat per Post zu. Dieses schicken Sie uns bitte unterzeichnet einfach wieder zurück.
Warum sind meine Heizkosten/Betriebskosten dieses Jahr höher als im letzten Jahr?
Veränderungen Ihrer Heiz- und Betriebskosten erkennen Sie z. B. beim Vergleich mit Ihren letzten Abrechnungen. Bitte beachten sie, dass insbesondere Heizkosten von Ihrem eigenen individuellen Verbrauch abhängen. Änderungen der Betriebskosten können mit Kostenveränderungen externer Vertragspartner (z. B. Hausreinigung) oder verändertem Verbrauchsverhalten Ihrer Mitmieter bzw. der gesamten Hausgemeinschaft zusammenhängen. Wenn Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie bitte Ihren Ansprechpartner bei GEVERKA.
Muss ich die Betriebs- und Heizkostenabrechnung jeweils separat bezahlen?
Nein, die separate Aufschlüsselung aller Kostenpunkte ist für eine bessere Übersicht und für Ihre Unterlagen nötig. Das Ergebnis beider Abrechnungen ist in Ihrer Nebenkostenabrechnung zusammengefasst ausgewiesen. Sie erkennen an der Summe der Zusammenfassung, ob Sie durch Ihre Vorauszahlungen ein Guthaben haben oder eine Nachzahlung überweisen müssen.
Laut meiner aktuellen Betriebs- und Heizkostenabrechnung muss ich eine Nachzahlung leisten. Ich kann diesen Betrag leider nicht auf einmal begleichen. Was kann ich tun?
Falls Sie der offene Betrag Ihrer aktuellen Betriebskosten-/Heizkostenabrechnung in Zahlungsschwierigkeiten bringt, melden Sie sich bitte unbedingt schnellstmöglich bei Ihrem Hausverwalter. Wenn Sie Zahlungsschwierigkeiten haben, können wir Ihnen Einzelfall mit Lösungmöglichkeiten weiterhelfen.
Warum ändern sich die Vorauszahlungen?
Wenn Ihre bisherigen monatlichen Vorauszahlungen nicht zur Kostendeckung ausreichen, werden diese angepasst. Dadurch sollen zukünftige hohe Nachzahlungen verhindert werden.
Warum wurden in der Heizkostenabrechnung meine Vorauszahlungen nicht in Abzug gebracht?
Ihre separate Heizkostenabrechnung vom Ablese-/Abrechnungsdienst ist nur als Anlage zu verstehen, die Kosten und Vorauszahlungen sind in Ihre jährliche Nebenkostenabrechnung (meistens auf Seite 2) eingearbeitet.
Ich bekomme die Miete vom Jobcenter/Amt. Kann ich meine Nebenkostenabrechnung, wenn sie eine Nachzahlung ausweist, dort vorlegen?
Ja, reichen Sie hierzu zeitnah eine Kopie bei der zuständigen Behörde ein (z. B. Jobcenter, Wohngeldamt etc.). Bitte beachten Sie, dass die Zahlungspflicht etwaiger Nachzahlungen nur bei Ihnen liegt. Die zuständige Behörde kann nach Vorlage und Prüfung Ihrer Unterlagen die Zahlung des offenen Betrages übernehmen (Nachzahlung der Betriebskosten etc.). Bitte kontaktieren Sie für weitere Informationen das jeweilige Amt.
Meine Nachbarn haben ein Guthaben, ich aber eine Nachzahlung, obwohl wir die gleiche Wohnungsgröße haben – woran liegt das?
Diese Unterschiede können vielerlei Gründe haben. Beispielsweise weicht die Höhe der Vorauszahlungen ab oder verbrauchsabhängige Kosten sind durch an einen höheren individuellen Verbrauch gekennzeichnet. In einigen Fällen werden einzelne Kostenpunkte nicht auf alle Wohnungen identisch verteilt.
Wie lange dauert die reguläre Heizperiode?

Eine reguläre Heizperiode dauert vom 01. Oktober des laufenden Kalenderjahres bis zum 01. April des folgenden Kalenderjahres.

Kann ich ohne Termin, z. B. in der Mietersprechstunde am Mittwoch, Fragen zur Betriebs- oder Heizkostenabrechnung stellen bzw. Rechnungen einsehen?
Nein. Bitte vereinbaren Sie grundsätzlich telefonisch einen Termin mit Frau Pallwitz. Gegebenenfalls können Ihre Fragen auch schon am Telefon geklärt werden. Explizite Fragen zur Heizkostenabrechnung müssen evtl. an den Ablese-/Abrechnungsdienst weitergeleitet werden. In diesem Falle hilft ein persönlicher Termin im Vorfeld erst einmal wenig.
Wann kann ich mit der Rückzahlung meiner Kaution rechnen?
Wenn keine offenen Forderungen aus dem Mietverhältnis mehr bestehen, bekommen Sie Ihre Kaution unverzüglich ausgezahlt.
Wieso habe ich nicht meine ganze Kaution ausgezahlt bekommen?
Ein Teil der Kaution wird zur Sicherheit für die noch ausstehende Betriebs- und Nebenkostenabrechnung für das Jahr, in dem Sie ausziehen, einbehalten.

FAQ Sonstiges

Wie verhindere ich Verstopfungen in Rohrleitungen und was tue ich, wenn es zu einer Verstopfung kommt?
Wenn Sie feststellen, dass Ihr Abfluss verstopft ist oder das Wasser sehr langsam abfliesst, kontaktieren Sie bitte Ihren Hausmeister oder melden Sie sich bei Ihrer Hausverwaltung. Wenn Sie als Mieter durch unsachgemäße Verwendung von Rohrfreimitteln Schäden an den Rohrleitungen oder die ursprüngliche Abflussverstopfung schuldhaft verursacht haben, können Sie zur Übernahme der Kosten verpflichtet werden.
Um Rohrverstopfungen zu verhindern, beachten Sie bitte folgende Vorsichtsmaßnahmen: Bitte gießen Sie keine Öle, keine Fette und keine ähnlichen Flüssigkeiten (träge bzw. zähflüssige Materialien) in den Ausguss. Verwenden Sie bitte Haarsiebe im Abfluss der Dusche, Badewanne und im Waschbecken. Bitte entsorgen Sie Essensreste grundsätzlich in der Mülltonne (Restmülltonne).
Ich habe eine Schadensmeldung abgegeben und es meldet sich niemand bei mir.
In jedem Fall wird Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeitet. Je nach Schadensfall vereinbaren wir mit Ihnen einen Termin vor Ort zur gemeinsamen Besichtigung der Schäden. Wir beauftragen unter Umständen auch direkt einen Fachmann/Handwerker mit der Prüfung und Beseitigung des Schadens. In diesem Fall meldet sich das beauftragte Unternehmen bei Ihnen für einen Termin.
Wie verhindere ich die Bildung von Schimmel in meiner Wohnung?
Die Ursachen für Schimmelbildung in Wohnräumen sind vielfältig. Häufiger Faktor ist eine zu hohe relative Luftfeuchtigkeit in der Wohnung. Gegen eine zu hohe Luftfeuchtigkeit helfen zwei Massnahmen: Veränderung des Lüftungsverhaltens durch regelmäßiges Öffnen der Fenster zur „Stosslüftung“ (kein dauerhaftes Ankippen der Fenter!). Auch eine höhere Innenraumtemperatur hilft gegen zu hohe Luftfeuchtigkeit, denn wärmere Luft kann mehr Feuchtigkeit transportieren. Diese Massnahmen können Schimmelbildung verhindern.
Wenn Sie Schimmel in ihrer Wohnung entdecken, können Sie diesen mit einem Schimmelentferner behandeln. Wenden Sie sich bei Schimmelbildung in Ihrer Wohnung bitte per Kontaktformular an uns.
Was ist die Kleinreparaturgrenze und wie hoch ist diese?
Die Kostengrenze für Kleinreparaturen (z. B. tropfender Wasserhahn etc.), die noch seitens des Mieters zu tragen sind, ist in Ihrem Mietvertrag geregelt. Diese Grenze bedeutet, dass alle Instandhaltungsmaßnahmen gleich oder unterhalb dieser Grenze von der Mietpartei und nicht vom Eigentümer zu bezahlen sind. Die Höhe der Grenze entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag.
Kann ich weitere Schlüssel für meine Wohnung bekommen?
Die Nachbestellung von Schlüsseln hängt davon ab, ob Sie einen Schlüssel brauchen, der zur Schließanlage des Hauses passt. Haustürschlüssel können grundsätzlich nur durch die Hausverwaltung nachbestellt werden, die Kosten für Ersatzschlüssel sind dann vom Mieter zu tragen. Melden Sie sich in diesem Fall bei Ihrem Hausverwalter oder hier via Kontaktformular.
Wenn Sie einen von der Schließanlage unabhängigen Wohnungstürschlüssel haben, können Sie selber einen Ersatzschlüssel beim Schlüsseldienst beauftragen.
Meine Nachbarn im Haus verstoßen gegen die Hausordnung, insbesondere Ruhestörung. Was soll ich machen?
Ihre Nachbarn sind wie alle Mietparteien grundsätzlich zur Einhaltung der geltenden Hausordnung verpflichtet und können von Ihrer Hausverwaltung hierzu ermahnt werden. Wenn Sie Verstöße gegen die Hasuordnung wie z. B. Ruhestörung feststellen, ist es oft ratsam, Nachbarn persönlich darauf anzusprechen. Denn manchmal hilft ein freundliches Gespräch schnell weiter. Erreichen Sie dadurch keine Besserung, kontaktieren Sie bitte Ihre Hausverwalter oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Darf ich Schuhschränke, Schuhe, Pflanzen oder andere Sachen im Hausflur bzw. Treppenhaus deponieren?
Nein. Bei Hausfluren und Treppenhäusern handelt es sich um Fluchtwege, die im Notfall und Brandfall frei zugänglich sein müssen. Ein Verstellen dieser Fluchtwege ist ausnahmslos verboten!
Im Haus wurde eingebrochen, wer ist mein Ansprechpartner?
Die erste Meldung geben Sie bei der Polizei unter der Rufnummer 110 ab, da es sich bei Einbruch/Einbruchdiebstahl um eine meldepflichtige Straftat handelt. Bitte setzen Sie uns anschließend ebenfalls über den Vorfall in Kenntnis.
Wo bekomme ich eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung?
Eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung bekommen Sie von Ihrem zuständigen Verwalter über unser Kontaktformular.
Ich würde gerne Umbauten in meiner Wohnung vornehmen. Darf ich das?
Veränderungen an der Mietsache, z.B. das Aufstellen oder Abreissen von Wänden, die Veränderung von Grundrissen oder auch der Austausch von Türblättern sind seitens der Eigentümer bzw. Hausverwaltung genehmigungspflichtig. Wenn Sie etwas an Ihrer Wohnung ändern möchten, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung über das Kontaktformular.
Darf ich meine Wohnung während einer kürzeren oder längeren Abwesenheit untervermieten?
Die Untervermietung erfordert immer die vorherige schriftliche Genehmigung des Eigentümers (bzw. der Verwaltung). Dabei besteht keine Verpflichtung zur Genehmigung. Bitte stellen Sie Ihre Anfrage hierzu über unser Kontaktformular.
Wie lange ist meine Kündigungsfrist?
Die Kündigungsfrist beträgt mieterseits grundsätzlich drei Monate. Kündigungen sind schriftlich bei der Hausverwaltung einzureichen. Die Kündigung muss bis zum Ende des Monats eingereicht werden, damit ab dem Folgemonat, die dreimonatige Kündigungsfrist beginnt. Sobald Sie planen, das Mietverhältnis zu kündigen, melden Sie sich bitte bei Ihrem Hausverwalter oder über das Kontaktformular bei uns.
Kann ich einen Nachmieter stellen und dann vor Ablauf der Kündigungsfrist aus meiner Wohnung ausziehen?
Gerne können Sie uns potentielle Interessenten für Ihre Wohnung als mögliche Nachmieter vorstellen. Bitte berücksichtigen Sie dabei, dass es für Ihre Hausverwaltung keine Verpflichtung zur Vermietung an einen von Ihnen vorgeschlagenen Nachmieter gibt. Sie können uns Ihre Vorschläge für Nachmieter gerne über das Kontaktformular mitteilen.
Ich bin mit mehreren Personen zusammen Mietvertragspartei bzw. einer der Hauptmieter und möchte nun ausziehen. Geht das überhaupt?
Das Ausscheiden einzelner Personen aus einem Mietverhältnis ist möglich, erfordert aber eine vorherige Absprache und eine Vertragsanpassung des laufenden Mietverhältnisses. Bitte nehmen Sie in einem solchen Fall mit uns frühzeitig Kontakt auf. Melden Sie sich direkt bei Ihrem Hausverwalter oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Es ist ein Erbfall eingetreten und ich würde gerne die Wohnung kündigen. Kann ich das?
Ja, Sie haben ein außerordentliches Kündigungsrecht (§ 564 BGB), dass Sie innerhalb von einem Monat nach dem Todesfall wahrnehmen können. Um Ihnen in dieser nicht ganz einfachen Angelegenheit helfen zu können, geben Sie uns bitte Bescheid. Die GEVERKA steht Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Melden Sie sich direkt bei Ihrem Hausverwalter oder nutzen Sie das Kontaktformular.

Downloads und hilfreiche Links

  • Sie möchten einen Wohnberechtigungsschein (WBS) beantragen?
  • Sie möchten einen Mietzuschuss oder Wohngeld beantragen?
  • Sie haben Fragen zu Ihrer aktuellen Betriebskosten- oder Heizkostenabrechnung?

In diesem Downloadbereich finden Sie praktische Informationen, Formblätter und Dokumente zum kostenfreien Herunterladen. Haben Sie hierzu weitere Fragen, dann nutzen Sie bitte das Kontaktformular weiter unten.

Formular für Schadensmeldungen und Kontaktaufnahme als Mieter

Durch das folgende Formular können sie mit uns Kontakt aufnehmen um z.B. eine Schadensmeldung zu schreiben.
Das Formular hilft uns, ihr Anliegen auf kürzestem Wege zum richtige Sachbearbeiter zu schicken.

Mieter

Persönliche Daten

Postanschrift

Vertragsdaten

Die ersten 5 Ziffern der Mieternummer
Die zweiten 7 Ziffern der Mieternummer
So sieht zum Beispiel ihre Mieternummer aus: 12345.1234567

Schadensmeldung

Schadensbeschreibung

In den folgenden Feldern können sie den Schaden beschreiben. Bei mehreren Schäden drücken sie bitte nach Eingabe des ersten Schadens auf den Knopf "weiteren Schaden melden" am Ende, um weitere Schäden hinzuzufügen.

Maximale Dateigröße: 5MB


weitere Angaben zum Schaden

Kontoverbindung Mitteilen

Wir benötigen Ihre Kontonummer, um Ihnen zum Beispiel ein etwaiges Guthaben bei der Nebenkostenabrechnung auszahlen zu können.

Wichtig wenn eine staatliche Stelle die Miete bezahlt

Wenn Ihre Miete von einer staatlichen Stelle (Jobcenter, Sozialamt etc.) übernommen wird, reichen Sie Ihre Nebenkostenabrechnung bitte bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter ein. Ein etwaiges Guthaben dürfen wir in diesen Fällen nicht an die Mietpartei auszahlen.

Terminvereinbarung mit der Hausverwaltung

Unsere Sprechzeiten in den Räumen der GEVERKA

Mittwoch
13:00 – 17:30 Uhr
Einlass bis 17:00 Uhr
Weitere Sprechzeiten nach Vereinbarung

Unsere Sprechzeiten am Telefon

Montag - Mittwoch / Freitag
10:00 - 12:00 Uhr
Tel: +49 30 31 99 00

Beschwerde

Betriebskostenabrechnungskopie anfordern

Bitte stellen sie sicher, dass sie ihren Namen und Mieternummer korrekt eingegeben haben. Wir schicken ihnen die Betriebskostenabrechnung per Email zu.

SEPA Lastschriftverfahren einrichten

Um für sie die Abbuchung über das SEPA Lastschriftverfahren einrichten zu können, benötigen wir Bankdaten

Anderes

Zustimmung zur Datenspeicherung und Verarbeitung *

„Hiermit stimme ich der zweckmäßigen Speicherung und Nutzung meiner Daten zur Erfüllung meiner Anfrage durch die GEVERKA Gesellschaft für Immobilien- und Grundstücksverwaltung mbH, Hardenbergstr. 12, 10623 Berlin, sowie deren verbundene Unternehmen zu. Eine Weitergabe an Dritte findet nur zur Erfüllung meiner Anfrage oder der Erfüllung eines vergangenen, bestehenden oder zukünftigen Vertragsverhältnisses statt. Im Übrigen werden Daten weder zu Werbe- noch sonstigen Zwecken erhoben und gespeichert. Hinweis: Sie können Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft per E-Mail an hv@geverka.de widerrufen. Detaillierte Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung und den Hinweisen zur Datenverarbeitung in der Fußzeile.“
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