Es tut uns leid, dass wir bis auf weiteres keine neuen Wohnungseigentümergemeinschaft zur Verwaltung bei uns aufnehmen können.

Leistungen für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

  • Sie sind Miteigentümer einer WEG, die von der GEVERKA verwaltet wird?
  • Sie haben spezielle Fragen zu Ihrer WEG?

Die GEVERKA bietet Ihnen und Ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht nur eine umfassende Objektverwaltung, sondern auch eine optimale Betreuung aller Beteiligten. Unsere WEG-Experten bringen das richtige Feingefühl mit, um in einer Gemeinschaft alle Interessen in Einklang zu bringen. Dafür stellt die GEVERKA Ihnen persönliche Ansprechpartner zur Seite, die sich mit Fachkompetenz und Einsatz um die Belange Ihrer WEG kümmern.

Sie möchten mit unseren WEG-Experten Kontakt aufnehmen, dann rufen Sie uns doch unter der (030) 31 990 0 an oder nutzen Sie einfach das Kontaktformular für WEG. Sie haben allgemeine Fragen zum Thema Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), dann schauen Sie doch in die Liste der häufigsten Fragen und Antworten – Hier geht’s zu den FAQ für WEG.

Harmonie unter einem Dach – WEG-Verwaltung durch GEVERKA

Die GEVERKA hat bereits zahlreiche Eigentümerversammlungen erfolgreich begleitet und hat sowohl in der Planung, Einberufung und Moderation Erfahrung. Im Fokus stehen für uns dabei die Wünsche und Ziele aller Eigentümer. Wir unterstützen Sie dabei, sich schnell auf tragfähige Entscheidungen zu einigen, die wirtschaftlich sinnvoll und technisch umsetzbar sind. Die GEVERKA hat mehr als fünf Jahrzehnte Markterfahrung im Immobiliensektor. Seit über 40 Jahren sind wir auch erfolgreich im WEG-Markt tätig. Die GEVERKA ist somit Ihr Garant für eine effiziente und sorgsame Ausführung Ihrer Beschlüsse und Umsetzung Ihrer Wünsche.

Bitte beachten Sie dabei, dass die GEVERKA in der Regel keine Sondereigentumsverwaltung anbietet, sondern vor Allem auf die umfassende Verwaltung von Gemeinschaftseigentum spezialisiert ist.

WEG-Verwaltung: Was GEVERKA für Ihre WEG leistet

Folgende Darstellung zeigt einen Teil unserer WEG-Leistungen gegliedert nach Aufgabenbereichen:

Was die GEVERKA für die WEG tut

FAQ - Häufige Fragen unserer WEG

Wie grenze ich mein Sondereigentum vom Gemeinschaftseigentum ab?
Als einfache Faustformel können Sie zunächst davon ausgehen, dass alles, was nicht explizit zum Sondereigentum erklärt worden ist – im Wesentlichen laut Teilungserklärung – als Gemeinschaftseigentum gilt. Darüber hinaus gibt es eine umfassende Rechtsprechung über die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum. Gerne können wir ihnen gemeinsam mit dem Beirat bei der Klärung behilflich sein. In komplexeren Fällen kann auch die Eigentümergemeinschaft auf der Versammlung über eine Abgrenzung entscheiden.
Welche baulichen Veränderungen darf ich in meiner Wohnung vornehmen?
Die Abgrenzung von Sondereigentum und Gemeinschaftseigentum kann auch bei baulichen Veränderungen komplexer sein, als angenommen. Auch hier ist eine Rücksprache mit der Verwaltung und dem Beirat empfehlenswert. Insbesondere Fenster, Wohnungseingangstüren und Außenwände können sowohl im Gemeinschaftseigentum als auch im Sondereigentum liegen.

Kontaktaufnahme für Eigentümer die wir bereits verwalten